Jahreswechsel 2022/2023

Was gibt's Neues?

Zum Jahreswechsel 2022/2023 stellen wir Ihnen hier Änderungen, die sich nach Redaktionsschluss ergeben, in einer Übersicht zur Verfügung, um Sie während der Seminarphase zu begleiten. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

15. Februar 2023

Mit BMF-Schreiben vom 13. Februar 2023 hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder geänderte Programmablaufpläne (PAP) für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Diese berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 EUR sowie des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 EUR durch das Jahressteuergesetz 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am 18. November 2022 bekannt gemachten PAP wurden nicht vorgenommen. Die geänderten PAP sind ab dem 1. April 2023 anzuwenden und führen bei den Arbeitnehmern zu einer rückwirkenden Korrektur des Lohnsteuerabzugs.

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28. Dezember 2022

Am 28. Dezember 2022 ist das Achte SGB IV-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es enthält angesichts der zunehmenden Digitalisierungswege und -möglichkeiten u. a. zahlreiche Regelungen, die auf eine Anpassung oder Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung abzielen. Einige der Neuregelungen treten bereits am 1. Januar 2023 in Kraft, andere erst 2024, 2025 oder noch später.  

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23. Dezember 2022

Am 23. Dezember 2022 ist das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates“ zur Umsetzung der sog. EU-Vereinbarkeitsrichtlinie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Auch wenn sie keinen Rechtsanspruch haben, kann es danach für Mitarbeiter von Kleinunternehmen (bis 15 bzw. 25 Beschäftigte) sinnvoll sein, eine Freistellung nach dem Pflegezeit- oder Familienpflegezeitgesetz zu beantragen. Denn kommt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zustande, gelten die damit verbundenen Rechte und Rechtsfolgen für sie entsprechend, insbesondere ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung und das zinslose Darlehen. Die Arbeitgeber müssen solche Anträge innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantworten und im Fall der Ablehnung begründen.

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21. Dezember 2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für das Jahr 2023 den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (40,45 %) sowie die Faktoren F (0,6922) und FÜ (Übergangsregelung, 0,7417) bekanntgemacht, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 20. Dezember 2022 erfolgt. Am selben Tag haben die SV-Spitzenorganisationen ihr an die neue Rechtslage angepasstes gemeinsames Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich herausgegeben, es löst für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 das gemeinsame Rundschreiben vom 16. August 2022 ab.

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20. Dezember 2022

Nach der Verabschiedung im Bundesrat am 16. Dezember 2022 ist das Jahressteuergesetz 2022 am 20. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Vor dem Hintergrund des bis dato noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens wurden vom Bundesfinanzministerium (BMF) nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hinsichtlich des ab Januar 2023 vorzunehmenden Lohnsteuerabzugs Übergangsregelungen getroffen (BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2022). Nach Ablauf der Übergangsregelungen ist der Lohnsteuerabzug in der Regel zu korrigieren (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG), die Einzelheiten werden durch das BMF zusammen mit der Bekanntmachung der geänderten Programmablaufpläne 2023 festgelegt.

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14. Dezember 2022

Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 die „Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld“ beschlossen. Vor dem Hintergrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Energiekrise werden damit die Zugangserleichterungen beim KUG (Arbeitsausfall mind. 10 % und kein Aufbau von Minusstunden) noch einmal bis zum 30. Juni 2023 verlängert; derselbe Termin gilt auch für die Einbeziehung von Leiharbeitnehmern. 

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13. Dezember 2022

Das Inflationsausgleichsgesetz ist am 13. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, in Teilen aber auch rückwirkend für 2022 (Kinderfreibetrag) bzw. erst ab dem 1. Januar 2024. 

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8. Dezember 2022

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage die lange erwarteten FAQs zur Inflationsausgleichsprämie (IAP) veröffentlicht. Danach (Frage 24) ist die Pfändbarkeit der IAP im EStG nicht geregelt, sodass sie den geltenden Regelungen der ZPO über die Pfändbarkeit von Forderungen (insbesondere Arbeitseinkommen) unterliegt.

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5. Dezember 2022

Der Bundestag hat in seiner 74. Plenarsitzung am 2. Dezember 2022 das im Bundesrat zustimmungspflichtige „Jahressteuergesetz 2022“ mit zahlreichen Änderungen in 2./3. Lesung gebilligt (BR-Drs. 627/22). So soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 1.200 auf 1.230 EUR erhöht werden und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 EUR (Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind wie bisher 240 EUR), beide Maßnahmen waren im Regierungsentwurf noch nicht vorgesehen und bedürfen einer nochmaligen Anpassung der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Anwendungszeitpunkt offen). Beim häuslichen Arbeitszimmer und der neuen Tagespauschale (ehemalige Homeoffice-Pauschale) wurde ebenfalls nachjustiert: So soll eine Abzugsfähigkeit immer bestehen – also auch dann, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Jahrespauschale soll anstatt raum- jetzt personenbezogen und außerdem monatsbezogen zu berücksichtigen sein, daher ist nunmehr eine durch zwölf (Monate) teilbare Jahrespauschale von 1.260 EUR (Regierungsentwurf: 1.250 EUR) vorgesehen. Die Tagespauschale soll jetzt 6 EUR für max. 210 Tage (Regierungsentwurf: 5 EUR für max. 200 Tage) betragen.

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2. Dezember 2022

Der Bundestag hat in seiner 73. Plenarsitzung am 1. Dezember 2022 das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige „Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ in 2./3. Lesung gebilligt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor noch Änderungen am Gesetz beschlossen, diese sind allerdings weitgehend nur redaktioneller bzw. klarstellender Art. Hervorzuheben ist eine Neufassung von § 421c SGB III, mit der Erleichterungen für die Bundesagentur für Arbeit bzgl. der Abschlussprüfungen von in der Zeit von 03/2020 bis 06/2022 bezogenem Kurzarbeitergeld getroffen werden sollen. So wird eine Bagatellgrenze von 10.000 EUR (Gesamtauszahlungsbetrag plus erstattete SV-Beträge) eingeführt, ohne die der Abschluss dieser KUG-Fälle laut Gesetzesbegründung bis Mitte des Jahres 2024 dauern würde. Der Gesetzentwurf wurde nun dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 623/22), die nächste Plenarsitzung (und letzte im Jahr 2022) findet am 16. Dezember 2022 statt.

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1. Dezember 2022

Der Bundestag hat in seiner 73. Plenarsitzung am 1. Dezember 2022 das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates“ in 2./3. Lesung verabschiedet. Da die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bereits weitgehend in nationales Recht umgesetzt ist, hält sich der Änderungsgehalt in Grenzen. Nur den bezahlten Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland noch nicht, dieser soll jedoch – wie übereinstimmenden Medienberichten vom Wochenfang zu entnehmen war – laut Bundesfamilienministerium aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage erst im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt werden.

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25. November 2022

Der Bundesrat hat in seiner 1028. Plenarsitzung am 25. November 2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt (BR-Drs. 576/22 Beschluss). Als ein Bestandteil des dritten Entlastungspakets umfasst es neben Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung bekanntlich auch die Erhöhung des Kindergeldes sowie Steuerentlastungen (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag etc.).

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17. November 2022

Der Bundestag hat das (zustimmungspflichtige) Inflationsausgleichsgesetz am 10. November 2022 in 2./3. Lesung verabschiedet (BR-Drs. 576/22), der Finanzausschuss des Bundesrates hat zwischenzeitlich seine Zustimmung für die Abstimmung am 25. November 2022 signalisiert (BR-Drs. 576/1/22) – es gilt also als sicher, dass die Erhöhungen von Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag in dem zuletzt beschlossenen Umfang zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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11. November 2022

Das „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Gemäß Artikel 3 Nummer 2 beträgt die obere Entgeltgrenze des Übergangsbereichs – vom 1. Januar 2023 an (Artikel 6) – anstatt 1.600 EUR dann 2.000 EUR. 

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7. November 2022

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2022 die Entwürfe des 5. Steuerprogressionsberichts und des 14. Existenzminimumberichts beschlossen:

Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2022 und 2023
Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2024

Wie zu erwarten war, werden die verfassungsrechtlich erforderlichen Anpassungen im laufenden parlamentarischen Verfahren zum Inflationsausgleichsgesetz umgesetzt, wir werden zu gegebener Zeit erneut informieren.

3. November 2022

Die Krankenkassen stellen in Abstimmung mit den anderen SV-Trägern seit Jahren freiwillig die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Ab Sommer 2023 wird eine neue Ausfüllhilfe angeboten, weitere Informationen stehen nunmehr zum Abruf bereit.