Jahreswechsel 2024/2025

Was gibt's Neues?

Zum Jahreswechsel 2024/2025 stellen wir Ihnen hier Änderungen, die sich nach Redaktionsschluss ergeben, in einer Übersicht zur Verfügung, um Sie während der Seminarphase zu begleiten. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

30. Dezember 2024

Einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 20. Dezember 2024 auch der Bundesrat für das Steuerfortentwicklungsgesetz, sodass es heute im Bundesgesetzblatt Nr. 449 veröffentlicht werden konnte. Neben anderen Inhalten des Gesetzentwurfs war nach dem Ampel-Aus unter anderem die ursprünglich vorgesehene Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren gestrichen worden.

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30. Dezember 2024

Die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV25) ist heute mit Bundesgesetzblatt Nr. 446 veröffentlicht worden. Sie enthält im ersten Absatz die Beitragssatzerhöhung auf 3,6 Prozent. Der zweite Absatz sieht eine Regelung zur Nachholung bei Rentnern und Betriebsrentnern für die Monate Januar bis Juni im Juli 2025 vor (4,8 Prozent), die mehr Fragen aufwirft als sie zu beantworten in der Lage ist.   

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20. Dezember 2024

Der PV-Beitragssatz wird nach nur kurzer Zeit erneut angehoben, er steigt zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent. Die von der Bundesregierung beschlossene Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV25) hatte am 5. Dezember 2024 zunächst den Bundestag passiert und fand heute die notwendige Zustimmung im Bundesrat. Das Statement des GKV-Spitzenverbandes hierzu lautet: „Immer aufs Neue die Beiträge zu erhöhen, löst die Probleme in der Pflege nicht“ 

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6. Dezember 2024

Der Bundesrat hatte sich anlässlich seiner 1049. Plenarsitzung am 22. November 2024 – wie in jedem Jahr um diese Zeit – mit zwei Rechtsverordnungen zu befassen, mit denen bestimmte Rechengrößen und Grenzwerte der Sozialversicherung für das Folgejahr festgelegt werden. Beide Verordnungen erhielten die Zustimmung. Daraufhin wurde die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ am 27. November 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung der „Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ (Sachbezugswerte 2025) erfolgte erst am heutigen Tage.

5. Dezember 2024

Das „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ ist heute im Bundesgesetzblatt Nr. 386 veröffentlicht worden. Der Nachholung der (rückwirkenden) Anhebung des Grundfreibetrags 2024 auf 11.784 EUR mit der Entgeltabrechnung für Dezember 2024 steht nun also nichts mehr im Wege. Mehr erfahren ... 

Darüber hinaus ist heute auch das „Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)“ im Bundesgesetzblatt Nr. 387 veröffentlicht worden. Die zahlreichen Änderungen (auf 76 Seiten) erlangen damit zu dem jeweiligen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens (vgl. Artikel 56) Gesetzeskraft. Mehr erfahren ...

27. November 2024

Das Bundeskabinett hat in seiner 119. Sitzung am 13. November 2024 u. a. den Rentenversicherungsbericht 2024 beschlossen. Auf dieser Grundlage konnte das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) seinem gesetzlichen Auftrag gem. § 158 Abs. 4 SGB VI nachkommen und die RV-Beitragssätze für das Jahr 2025 bekanntmachen. Entsprechend der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom heutigen Tage betragen die Beitragssätze weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. 

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22. November 2024

Das „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ stand heute im Bundesrat zur Abstimmung. Es sieht unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags 2024 um 180 auf 11.784 EUR vor. Die Länderkammer hat dem Gesetzesvorhaben seine Zustimmung erteilt. Mehr erfahren ... 

Außerdem hat der Bundesrat auch dem „Jahressteuergesetz 2024“ seine Zustimmung erteilt. Mit den Jahressteuergesetzen passt der Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Mehr erfahren ... 

Beide Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden. Das „Jahressteuergesetz 2024“ tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft, zahlreiche Einzelregelungen zu anderen Daten. Das „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

11. November 2024

Auf Grundlage einer erst mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) neu eingeführten Verordnungsermächtigung (gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 1a SGB XI) soll der PV-Beitragssatz zum 1. Januar 2025 nach nur kurzer Zeit erneut angehoben werden. Die von der Bundesregierung beschlossene Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV25) ist dem Bundestag zugeleitet, der sie ändern oder ablehnen kann, außerdem bedarf sie der Zustimmung des Bundesrates. Der PV-Beitragssatz soll nach der PBAV25 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent ansteigen.

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7. November 2024

Nachdem das Bundeskabinett am 6. November 2024 mit der „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ eine wichtige Kalkulationsgrundlage auf den Weg gebracht hatte, war nun auch der Zeitpunkt für die (verspätete) Veröffentlichung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2025 im Bundesanzeiger gekommen. Das Bundesgesundheitsministerium folgte hierbei mit einem Plus von 0,8 Prozentpunkten auf 2,5 Prozent der Empfehlung des GKV-Schätzerkreises vom 14./15. Oktober 2024.

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6. November 2024

Das Bundeskabinett hat heute – und damit aufgrund von Querelen in der Ampel-Regierung deutlich später als gewohnt – die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ beschlossen. Der Bundesrat muss ihr noch zustimmen, dabei handelte es sich in der Vergangenheit aber stets um eine reine Formsache. Es verbleiben zwei Plenarsitzungen des Bundesrates im Jahr 2024 am 22. November und 20. Dezember, sodass die Verordnung voraussichtlich noch rechtzeitig zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

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